Rechtliches

• 7. Mai 2013 - 08:45

Hi,

ich habe mal ne rechtliche Frage.
Das Kopieren von Noten ist ja in 99% der Fälle verboten. Wenn ich die Noten neu notiere, müsste dieses Verbot ja hinfällig sein, weil ich das "Urheberrecht" des Notensetzers ja nicht breche, ich setze es ja selbst.
Zumindest bei Stücken deren Urheber 70Jahre tot sind.
Stimmt das? oder muss ich eine eigene "Schöpfung" mit einbringen, in dem ich das Stück anders arrangiere oder so?

Und wie sieht das bei Stücken aus, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind?

Weiß da jemand was konkretes?

Danke
Synchron


Comments

Ich denke hier gilt es zu unterscheiden zwischen dem Notensetzer und dem Komponisten.

Kopieren ist vermutlich immer verboten, egal wie lange der Komponist schon tot ist, zumindest solange es den veröffentlichenden Verlag oder einen Rechtsnachfolger noch gibt, da man dessen Rechte verletzt.
Hmm, wie sieht das mit Privatkopie aus? Ich meine dass die wiederum erlaubt ist?

Es gibt auch Rahmenverträge, z.B. haben die Kirchen (zumindest die römisch-katholische) eine solche mit sowohl GEMA als auch VG Wort, dort ist das Kopieren und drucken von Handzetteln und Liedblättern erlaubt, nicht aber z.B. das projezieren auf eine Leinwand oder gebundene Gesangbücher. Dummerweise gibt es aber auch Autoren, die sich nicht durch diese Institutionen vertreten lassen...

Abschreiben und damit neu setzten verletzt ggf. das Urheberrecht des Komponisten, es sei den diese ist schon lange genug tot, oder hat (z.B. per 'Creative Commons) ausdrücklich auf Schutz verzichtet.

Ein geändertes Arrangement dagegen begründen wohl eine eigene Schöpfung und damit ein eigenes Urheberrecht. Wie weit man dazu vom Original abweichen muss, ist mir dann allerdings unklar. Reicht z.B. schon das Hinzufügen von Akkorden? Das Hinzufügen eines Vor-, Zwischen- oder Nachspiels? Aus einem einstimmiggen Stück ein 4-stimmiges SATB machen?

Aber ich weiß hier leider auch nichts genaues und würde da gerne mehr drüber wissen.

Antwort auf von [DELETED] 3

Ok, ich kopiers hier mal rein:
Zitat:"
Ist ein Stück gemeinfrei?
Letzter lebender Komponist/Editor/Texter: Verstorben vor 1943: JA
Verstorben nach 1942: NEIN

Ein Stück, das mehr als 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erstmals veröffentlicht wird, ist ab dem Datum der Erstveröffentlichung 25 Jahre lang geschützt."

Das klärt den Fall für alte Stücke.
Gibt es auch etwas zum Arrangieren etc. also einer neuen Schöpfung an einem Werk?
Quasi einem Remix. Oder ist das generell verboten?

Antwort auf von [DELETED] 3

Das interpretierst du falsch.
Ein Remix ist eine Überarbeitung eines Songs, wobei direkt an der Audio-Datei des Originals gearbeitet wird und somit auch die Stimmen und Instrumente der Original-Interpreten benutzt werden.
Das wird auf Wikipedia nochmal etwas ausführlicher erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Remix

Bei einem Arrangement hingegen arbeitest du ja mit dem Notenmaterial (falls vorhanden) oder nach Gehör und spielst es dann anschließend selber ein, oder lässt es einspielen.

Allerdings hat sich (vor allem durch das Internet) so viel getan im Urheberrecht, dass ich hier keine verbindliche Aussage darüber machen möchte, was erlaubt ist und was nicht.

Ich mache es in der Regel so, dass ich mich an Noten aus der oben erwähnten IMSLP-Datenbank halte, denn da kann ich mir sicher sein, dass ich die Stücke bearbeiten darf.
Bei Stücken, die nicht durch die 70-Jahre-Regelung betroffen sind, mache ich es so, dass ich grundsätzlich nur nach Gehör arbeite. Ich persönlich bin der Meinung, dass ich dadurch weit genug vom Original abweiche um es zumindest nicht-kommerziell veröffentlichen zu dürfen.

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