Lizenzieren meiner Notenblaetter

• May 25, 2021 - 14:12

Hallo zusammen,

ich schreibe Geigen-Partituren fuer bekannte Pop-Lieder und moechte sie gerne meinen Newsletter-Abbonennten ueber Musescore zur Verfuegung stellen.

Meine Frage ist nun, ob Musescore das Copyright fuer diese Lieder besitzt oder ich das Copyright der Lieder selber besitzen muss?

Ich freue mich auf eine Antwort!


Comments

MuseScore selber besitzt keine Copyrights.
Und für bekannt Pop-Lieder besitzt du sicher auch keines.
Also darfst du sie nicht veröffentlichen.
Es sei den via musescote.com (und in der Newsletter als einen Link dahin). Das schlimmste, was dann passieren kann, ist dass die Partitur vor der Öffentlichkeit versteckt wird, wenn der Copyright Eigentümer das so verlangt. Du wirst jedenfalls nicht belangt.

In reply to by ampryz

Heißt, dass musescore.com Vereinbarungen mit zahlreichen Publishern hat, denen also "Royalties" zahlt und diese im Gegenzug die Veröffentlichungen auf musescore.com erlauben. Damit ist kein eigenes Copyright verbunden, nur die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf dieser Platform.

In reply to by ampryz

Also ich persönlich würde einen Anwalt fragen. Warum? Nur Hochladen könnte etwas anderes sein als auf einen eigenes Arrangement auf irgendeinem Webspace in einem eigenen Newsletter zu verweisen. Du willst ja den Leuten klar machen, dass Du der tolle Hecht bist, der das Stück eingerichtet hat. Also Du machst Werbung (Gewinnerzielungsabsicht vermutlich in D) mit den Stücken für dich und man kann nachvollziehen, wer Du bist. Wo die Stücke liegen könnte in diesem Zusammenhang ziemlich egal sein.
Dann hat die Sache noch einen anderen Schönheitsfehler. Du willst ja vermutlich, dass sich die Leute die Noten ausdrucken. Da werden Sie aber vermutlich damit konfrontiert, dass sie erst ein Abo abschließen sollen, damit sie die Stücke zum Druck runterladen können.
Vielleicht ist das aber durch die neue Urheberrechtsreform alles anders/leichter, döffer oder sonst was.

In reply to by hasenfuss

Ob etwas eine Urheberrechtsverletzung ist oder nicht ist völlig unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Anders sieht es da wohlmöglich bei einer daran geknüpften Schadenersatzforderung aus.
Ob ein Arrangement ein eigenes Urheberrecht erhält, hängt von der "Schöpfungshöhe" ab. Eine einfache Transkription reicht da sicher nicht, Akkordsymbole dazu schreiben ziemlich sicher auch nicht. Aus einem Klavierstück eine Orchesterversion zu machen schon eher.
Setzt aber immer auch das (schriftliche, belegbare) Einverständnis des ursprünglichen Rechteinhabers voraus.

Aber eine rechtssichere Auskunft kann hier in der Tat nur ein (Fach-)Anwalt geben.

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