Copyright und PDFConverter
Hallo,
ich bin vom online PDFConverter (https://musescore.com/import) recht angetan, und würde diesen gerne häufiger verwenden, da die offline Version (Audiveris) bei mir mit einem Speicherfehler abbricht (https://kenai.com/nonav/projects/audiveris/forums/message-forum/topics/…).
Meine Frage ist, ob ich das bedenkenlos tun kann, ohne in irgendeiner Form Copyrights zu verletzen. Diese Dateien sind, soweit ich das beurteilen kann, auch nur von mir zugreifbar (da niemand die URLs kennt). Natürlich gebe ich die damit erzeugten Dateien (oder die Links) auch nicht weiter. In den Terms of Use habe ich nur die Informationen gefunden, dass der Betreiber keinerlei Copyrights auf auf die Plattform geladene Inhalte erhebt.
Was meint ihr dazu?
Grüße
Klaus
Comments
Hat anscheinend ein Jahr lang niemand geantwortet. Bitte auch zu beachten, daß ich kein Jurist bin. Das ist also keine Rechtsauskunft, sondern nur meine unmaßgebliche Privatmeinung.
Ich gehe davon aus, daß hier das gleiche gilt wie sonst beim Kopieren von Noten. Eine Googlesuche nach "Urheberrecht Musiknoten" hilft dir sicher weiter. (Copyright gibt es nämlich nur woanders.) :-)
In reply to Hat anscheinend ein Jahr… by Andreas aus Erbach
Auch ich bin kein Jurist, aber Urheberrechte kann man nur durch Weitergabe bzw. Veröffentlichung verletzen, das ist beim Pdf Import (zunächst) nicht der Fall, die Partituren dort sind nur für den jeweiligen Benutzer sichtbar (und natürlich auch für die Admins)
In reply to Urheberrechte kann man nur… by Jojo-Schmitz
Auch die Vervielfältigung gehört zu den Urheberrechten, dieses Recht kann man bei Noten sehr schnell verletzen. Näheres: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Musiknoten
In reply to Auch die Vervielfältigung… by Andreas aus Erbach
"...erlaube, wenn es durch Abschreiben erfolgt...", das ist hier praktisch der Fall, nur dass es eine Software 'abschreibt', und von PDF zu MusicXML wandelt, es ist keine 1 zu 1 Kopie.
Aber selbst wenn, solange diese Kopien nicht verteilt werden, kann eine Urheberrechtsverletzung zumindest nicht angezeigt werden, da sie ja niemand kennt, wo kein Kläger, da kein Richter, und ein Kläger müsste der Urheber sein, und dieser müssten von den Kopien Kenntnis erlangen.