Aufführungsrechte
Wenn wir für unser Orchester Noten eines Musescore-Mitglieds neu arrangieren (z. B. ein Abba-Medley, an wen müssen wir uns wegen der Aufführungsrechte wenden?
Wenn wir für unser Orchester Noten eines Musescore-Mitglieds neu arrangieren (z. B. ein Abba-Medley, an wen müssen wir uns wegen der Aufführungsrechte wenden?
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An den Urheber, bzw. denjenigen der für diesen (hier Abba) für Rechte verwertet. Im Zweifel an die GEMA.